Barrierefreiheit: Das BFSG und die technischen Hürden für Gastgeber:innen
von | vor 2 Tagen
Das Thema Barrierefreiheit gewinnt an Bedeutung - und das ist gut so! Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist, rückt die digitale und physische Zugänglichkeit noch stärker in den Fokus. Was bedeutet dieses Gesetz konkret für Beherbergungsbetriebe und welche technischen Herausforderungen müssen Hotels und Gastgeber:innen bewältigen, um den Anforderungen gerecht zu werden?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den sogenannten "European Accessibility Act", in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen. Die Frist für die Umsetzung der meisten Anforderungen ist am 28. Juni 2025 verstrichen. Seit diesem Datum müssen die betroffenen Produkte und Services barrierefrei zugänglich sein.
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den sogenannten "European Accessibility Act", in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen. Die Frist für die Umsetzung der meisten Anforderungen ist am 28. Juni 2025 verstrichen. Seit diesem Datum müssen die betroffenen Produkte und Services barrierefrei zugänglich sein.
Technische Herausforderungen für Hotels und Gastgeber:innen
Während physische Barrierefreiheit (Rampen, breite Türen, rollstuhlgerechte Bäder) vielfach bereits gegeben ist, wurde die digitale Barrierefreiheit oft nicht berücksichtigt. Dies betrifft zum Beispiel die Hotel-Website, das eigene Online-Buchungssystem oder digitale Services, die während des Aufenthalts vor Ort angeboten werden.
Während physische Barrierefreiheit (Rampen, breite Türen, rollstuhlgerechte Bäder) vielfach bereits gegeben ist, wurde die digitale Barrierefreiheit oft nicht berücksichtigt. Dies betrifft zum Beispiel die Hotel-Website, das eigene Online-Buchungssystem oder digitale Services, die während des Aufenthalts vor Ort angeboten werden.
1. Hotel-Website
Die Website ist für die meisten Hotels und Beherbergungsbetriebe der wichtigste Informations- und Buchungskanal. Gemäß BFSG muss sie barrierefrei gestaltet sein. Unter anderem sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Kontrastreiche Gestaltung: Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund für Menschen mit Sehbehinderungen.
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen auch per Tastatur (ohne Maus) bedienbar sein. Das ist wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
- Strukturierte Überschriften und Inhalte: Eine logische Hierarchie und klare Struktur helfen Screenreadern beim Verständnis der Inhalte.
- Nutzung von WAI-ARIA (Web Accessibility Initiative - Accessible Rich Internet Applications): HTML-Elemente werden mit speziellen Attributen versehen, die zusätzliche Informationen für Screenreader liefern.
- Eingabefelder und Formulare: Diese müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern problemlos ausgefüllt und abgeschlossen werden können. Fehler sollten klar kommuniziert und Korrekturhilfen angeboten werden.
- Alternativtexte für Bilder: Jedes relevante nicht-textliche Element (Bilder, Grafiken) benötigt aussagekräftige Alternativ-Texte, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
- Videos mit Untertiteln/Transkripten: Medieninhalte müssen für Hörgeschädigte und Sehgeschädigte zugänglich sein.
Viele Hotel-Websites basieren auf Content-Management-Systemen (CMS) oder werden von externen Dienstleistern betreut. Die Umstellung auf vollständige Barrierefreiheit erfordert oft umfassende technische Anpassungen im Code und ggf. auch des Designs und der Inhalte der Website. Es ist in aller Regel nicht mit der Installation eines Plugins getan, sondern erfordert ein tiefes Verständnis der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die als Standard für Barrierefreiheit gelten.
Die Website ist für die meisten Hotels und Beherbergungsbetriebe der wichtigste Informations- und Buchungskanal. Gemäß BFSG muss sie barrierefrei gestaltet sein. Unter anderem sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Kontrastreiche Gestaltung: Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund für Menschen mit Sehbehinderungen.
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen auch per Tastatur (ohne Maus) bedienbar sein. Das ist wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
- Strukturierte Überschriften und Inhalte: Eine logische Hierarchie und klare Struktur helfen Screenreadern beim Verständnis der Inhalte.
- Nutzung von WAI-ARIA (Web Accessibility Initiative - Accessible Rich Internet Applications): HTML-Elemente werden mit speziellen Attributen versehen, die zusätzliche Informationen für Screenreader liefern.
- Eingabefelder und Formulare: Diese müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern problemlos ausgefüllt und abgeschlossen werden können. Fehler sollten klar kommuniziert und Korrekturhilfen angeboten werden.
- Alternativtexte für Bilder: Jedes relevante nicht-textliche Element (Bilder, Grafiken) benötigt aussagekräftige Alternativ-Texte, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
- Videos mit Untertiteln/Transkripten: Medieninhalte müssen für Hörgeschädigte und Sehgeschädigte zugänglich sein.
Viele Hotel-Websites basieren auf Content-Management-Systemen (CMS) oder werden von externen Dienstleistern betreut. Die Umstellung auf vollständige Barrierefreiheit erfordert oft umfassende technische Anpassungen im Code und ggf. auch des Designs und der Inhalte der Website. Es ist in aller Regel nicht mit der Installation eines Plugins getan, sondern erfordert ein tiefes Verständnis der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die als Standard für Barrierefreiheit gelten.
2. Online-Buchungssystem
Die meisten Hotels und Vermieter:innen nutzen heutzutage ein Online-Buchungssystem (Booking Engine) auf der eigenen Website. Hier gelten die gleichen Anforderungen, die auch für die Website gelten. Wenn das eigene Buchungssystem nicht barrierefrei ist, werden Menschen mit Behinderung von der Online-Buchung ausgeschlossen. Gastgeber:innen müssen deswegen sicherstellen, dass der Anbieter, der die Booking Engine bereitstellt, aktuelle Standards im Hinblick auf Barrierefreiheit umgesetzt hat. Dies kann bedeuten, dass mit dem bestehenden Anbieter an einer Lösung gearbeitet werden oder auf einen anderen Anbieter gewechselt werden muss.
Die meisten Hotels und Vermieter:innen nutzen heutzutage ein Online-Buchungssystem (Booking Engine) auf der eigenen Website. Hier gelten die gleichen Anforderungen, die auch für die Website gelten. Wenn das eigene Buchungssystem nicht barrierefrei ist, werden Menschen mit Behinderung von der Online-Buchung ausgeschlossen. Gastgeber:innen müssen deswegen sicherstellen, dass der Anbieter, der die Booking Engine bereitstellt, aktuelle Standards im Hinblick auf Barrierefreiheit umgesetzt hat. Dies kann bedeuten, dass mit dem bestehenden Anbieter an einer Lösung gearbeitet werden oder auf einen anderen Anbieter gewechselt werden muss.
3. Digitale Services im Hotel (WLAN, Smart-TVs, digitale Gästemappen)
Immer mehr Hotels und Beherbergungsbetriebe bieten digitale Services im Zimmer an, z.B. Smart-TVs mit Streaming-Optionen, digitale Gästemappen auf Tablets oder die Möglichkeit, über das Smartphone Licht und Temperatur zu steuern. Diese Systeme müssen ebenfalls barrierefrei bedienbar sein. Das bedeutet zum Beispiel:
- Bedienbarkeit per Sprachbefehl oder alternativen Eingabegeräten.
- Einstellbare Schriftgrößen und Kontraste auf digitalen Displays.
- Audiobeschreibungen und Untertitel für Videoinhalte auf Smart-TVs.
- Kompatibilität mit assistierenden Technologien (z.B. Screenreader auf Tablets).
Immer mehr Hotels und Beherbergungsbetriebe bieten digitale Services im Zimmer an, z.B. Smart-TVs mit Streaming-Optionen, digitale Gästemappen auf Tablets oder die Möglichkeit, über das Smartphone Licht und Temperatur zu steuern. Diese Systeme müssen ebenfalls barrierefrei bedienbar sein. Das bedeutet zum Beispiel:
- Bedienbarkeit per Sprachbefehl oder alternativen Eingabegeräten.
- Einstellbare Schriftgrößen und Kontraste auf digitalen Displays.
- Audiobeschreibungen und Untertitel für Videoinhalte auf Smart-TVs.
- Kompatibilität mit assistierenden Technologien (z.B. Screenreader auf Tablets).
Was Hotels und Gastgeber:innen jetzt tun können
Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuelle digitale Infrastruktur (Website, Buchungssystem, In-Room-Tech) auf Barrierefreiheit.
Experten hinzuziehen: Arbeiten Sie im Zweifel mit spezialisierten Agenturen oder Beratern zusammen, die Erfahrung in digitaler Barrierefreiheit haben.
Priorisierung: Beginnen Sie mit den wichtigsten Kontaktpunkten, wie Ihrer Website und dem Buchungsprozess.
Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Audits und Updates sind notwendig.
Schulung: Sensibilisieren und schulen Sie Ihr Personal für die Anforderungen der Barrierefreiheit, sowohl im digitalen als auch im physischen Bereich.
Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuelle digitale Infrastruktur (Website, Buchungssystem, In-Room-Tech) auf Barrierefreiheit.
Experten hinzuziehen: Arbeiten Sie im Zweifel mit spezialisierten Agenturen oder Beratern zusammen, die Erfahrung in digitaler Barrierefreiheit haben.
Priorisierung: Beginnen Sie mit den wichtigsten Kontaktpunkten, wie Ihrer Website und dem Buchungsprozess.
Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Audits und Updates sind notwendig.
Schulung: Sensibilisieren und schulen Sie Ihr Personal für die Anforderungen der Barrierefreiheit, sowohl im digitalen als auch im physischen Bereich.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Chance für Hotels und Beherbergungsbetriebe, sich als inklusive und moderne Unternehmen zu positionieren. Auch wenn die technischen Herausforderungen nicht zu unterschätzen sind, lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit – nicht nur aus gesetzlicher Verpflichtung, sondern auch, um eine breitere Gästeschicht anzusprechen und exzellenten Service für alle zu bieten.