Lokale Steuern & Gebühren – eine Herausforderung für Gastgeber und Softwareentwickler

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Ob Venedig, Amsterdam, Köln oder Berlin. Mittlerweile werden vielerorts Steuern oder Gebühren für Übernachtungen fällig. Uns als Entwickler von Hotelsoftware bereiten die verschiedenen Arten von Tourismusabgaben ebenso Kopfschmerzen, wie den Hoteliers und Hotelgästen. Auch große Buchungsplattformen haben enorme Schwierigkeiten die unterschiedlichen Abgaben korrekt auszuweisen. Denn Kurtaxe, Ortstaxe, City-Tax, Bettensteuer, Kulturförderabgabe & Co. sind ortsgebundene Abgaben, erhoben von den Städten und Kommunen – und damit überall anders geregelt. Teilweise gibt es Ausnahmen und komplizierte Staffelungen. Dennoch sollte eine gute Hotelsoftware in der Lage sein, die Abgaben automatisch zu berechnen und an die Gemeinden zu melden. Das spart Zeit und schont die Nerven. Bei der Auswahl Ihrer Software sollten Hoteliers deswegen ein besonderes Augenmerk auf die Handhabung lokaler Steuern und Abgaben legen.
 
Viele unterschiedliche Regelungen & Kritik

Die Städte und Gemeinden legen in den eigenen Satzungen fest, wie genau die Abgaben erhoben werden. Häufig wird pro Person und Übernachtung ein Pauschalbetrag erhoben, der sich teilweise nach Alter unterscheidet oder auf eine maximale Anzahl an Nächten beschränkt ist. Üblich ist auch die Erhebung nach einem bestimmten Prozentsatz vom Übernachtungspreis. Die Stadt Hamburg hingegen staffelt die Steuer ziemlich kompliziert nach dem Übernachtungspreis: 0 € bis 10 €, 0,50 € bis 25 €, 1 € bis 50 € und so weiter in 1 €-Schritten pro 50 € Übernachtungspreis je Person. In der Regel sind berufliche Übernachtungen von den Abgaben ausgenommen.

Genutzt werden soll das Geld für den touristischen Ausbau von Regionen sowie für den Ausbau der Infrastruktur und Umweltprojekte. Eben Dinge, die eine Region für Reisende attraktiv machen sollen. Eine echte Zweckbindung gibt es oft jedoch nicht. Ob die Steuer für diese Aktivitäten eingesetzt wird, ist also Vertrauenssache.

Die Satzungen sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So wurde beispielsweise in 2013 die Kölner Satzung vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Denn sie besagte, dass bei der Erhebung der Steuer kein Unterschied zwischen Privat- und Geschäftsreisenden gemacht werde, was zuvor bereits das Oberlandesgericht in Münster, für verfassungswidrig erklärte.

Preisangabenverordnung: Müssen die lokalen Steuern in den Endpreis eingerechnet werden?

Ohne einen genauen Blick in die Satzung, lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ob die lokalen Abgaben in den Endpreis eingerechnet werden müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wer die Steuer schuldet.

Bei einer Kurtaxe handelt es sich i.d.R. um eine kommunale Gebühr. Abgabepflichtig gegenüber der Kommune ist der Gast. Der Hotelier oder Vermieter treibt die Abgabe beim Gast lediglich für die Gemeinde ein. Die Kurtaxe ist damit nicht Teil des Mietpreises und deswegen auch nicht in den Endpreis einzurechnen.

Im Falle der Bettensteuer haben Gerichte allerdings entschieden, dass diese als sonstiger Preisbestandteil in den Endpreis einzurechnen ist. Hier schuldet laut Satzung nicht der Gast die Steuer, sondern der Beherbergungsbetrieb. Die Hotels können die Steuer an den Gast weiterreichen, müssen das aber nicht tun.

Diese komplizierte Rechtslage führt immer wieder zu Verwirrung und zu wettbewerbsverzerrenden Preisangaben bei Meta-Suchmaschinen und Buchungsplattformen. Im Sinne der Transparenz wäre es aus meiner Sicht optimal, alle Abgaben immer bereits von Beginn an in den Endpreis einzurechnen. 

In der Softwarearchitektur ist Flexibilität enorm wichtig, damit die unterschiedlichen Steuerregelungen abgebildet und auch Änderungen schnell umgesetzt werden können. Nur so wird die Software zur echten Unterstützung für Gastgeber. In RESAVIO haben wir daher ein flexibles Regelsystem entwickelt, welches viele Fälle bereits abdeckt. Komplizierte Steuersatzungen, wie die der Stadt Hamburg, berechnet ein speziell dafür entwickelter Algorithmus automatisch.
 
Vorteil: Software made in Germany

In vielen Projekten erlebe ich, dass die Steuersätze und Berechnungsarten in internationalen Softwaresystemen für die Hotellerie nicht zufriedenstellend abgebildet werden. Dafür habe ich vollstes Verständnis, denn die Komplexität ist nicht zu unterschätzen. Jedoch empfehle ich aus diesem Grund Unterkünften im deutschsprachigen Raum, auf Softwaresysteme zu setzen, die sich auf Kunden in der DACH-Region spezialisiert haben. Sie können einen stärkeren Fokus auf die Steuerthematik legen und somit ausgereifte Funktionen bieten, die den Umgang mit ortsgebundenen Abgaben erleichtern.