Vermeintliche Aufwandsreduzierung mit dem digitalen Meldeschein

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Dass Unterkünfte der Meldepflicht unterliegen, ist in § 29 ff. Bundesmeldegesetz festgehalten. Das Gesetz besagt, dass Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen meldepflichtig sind. Die Idee dahinter: Die Daten sollen bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft helfen. Diese haben Zugang zu all den Daten, die im Meldeschein zu jedem Gast aufgenommen werden: Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.

Viel Kritik an der Meldepflicht

Die FDP äußerte sich zur Hotelmeldepflicht sehr deutlich: Sie sei ein Musterbeispiel für überflüssige Bürokratie, heißt es in einem Artikel. Auch die Grünen haben gefordert, den Meldeschein abzuschaffen. Die Argumente dafür sind Datenschutzbedenken, der bürokratische Mehraufwand, der mit 1,04 Milliarden Euro beziffert wird, sowie der Verbrauch von 46 Millionen Quadratmetern Papier. Eine Abschaffung ist jedoch nicht in Sicht. Als Teillösung trat zu Beginn 2020 eine neue Regelung in Kraft, die elektronische Meldescheine ermöglicht. Bei genauerem Hinsehen reduziert diese den Aufwand, vor allem für kleinere Unterkünfte, aber nicht.

Ohne Authentifizierung geht es nicht

Die Änderung im Bundesmeldegesetz ermöglicht es Meldescheine komplett digital auszufüllen. Allerdings muss sich der Gast nach wie vor persönlich identifizieren. Dazu ist nach der Gesetzesänderung in bestimmten Fällen keine Unterschrift auf Papier mehr nötig. Wie man zunächst annehmen mag, reicht es allerdings nicht aus, dass der Gast den Meldeschein wie bei der Annahme eines Pakets einfach über ein Touch-Display unterzeichnet. Auf die händische Unterschrift kann z.B. verzichtet werden, wenn der Gast per Kredit- und EC-Karte zahlt und die Zahlung mit starker Kundenauthentifizierung abgesichert wurde. Das Prinzip der SCA (Strong Customer Authentication) wurde entwickelt, um Online-Zahlungen sicherer zu machen. So muss sich der Gast beim Zahlungsvorgang per Karte über zwei von drei Elementen ausweisen: durch Wissen (beispielsweise ein Passwort), Besitz (das Smartphone, an das eine SMS mit einem Freigabe-Code geschickt wird) und/oder einem Element, das dem Gast persönlich oder körperlich angehört, wie zum Beispiel der Fingerabdruck.

Speziell in Ferienunterkünften muss allerdings häufig gar nicht mit Kreditkarte gezahlt werden. Für den digitalen Meldeschein müsste die Zwei-Faktor-Authentifizierung also zusätzlich erfolgen. Das verkompliziert den Prozess aber eher und wird in vielen Fällen zu Irritationen beim Gast führen. Bei Geschäftsreisenden wird das Vorgehen zusätzlich durch Kostenübernahmen erschwert. Wenn keine Kartenzahlung erfolgt, geht daher alternativ auch das Auslesen des Personalausweises mit der sogenannten eID-Funktion, der electronic Identity, über ein spezielles Lesegerät. Die Einrichtung ist mit Kosten verbunden. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Gäste ihre eID-PIN kennen und überhaupt schon den neuen Personalausweis besitzen, der diese Funktion hat. 

PMS unterstützt kurze Wartezeit an der Rezeption

Aufgrund der zuvor genannten Schwierigkeiten ist die Umsetzung des komplett digitalen Meldescheins in vielen Fällen nicht sinnvoll. Ausgedruckte und unterzeichnete Meldescheine sind aber nach wie vor ebenfalls gültig. Über ein Property Management System können die Meldescheine bereits digital mit Daten aus der Gästekartei oder dem Online-Checkin vorausgefüllt werden. So bedarf es nur noch der Original-Unterschrift des Gastes vor Ort und die Dauer des Checkin-Vorgangs wird reduziert, da das Ausfüllen entfällt.

Fazit zum digitalen Meldeschein

Eine Abschaffung der Meldepflicht ist zwar häufig gewünscht, jedoch aufgrund ihrer Auskunfts-Funktion in polizeilichen Ermittlungen umstritten und erst einmal nicht zu erwarten. In Bezug auf den digitalen Meldeschein gibt es noch Aufholbedarf, um eine echte Aufwandsreduzierung zu erwirken. Bis dahin kann mit einfachen Mitteln, wie einem PMS mit Online-Checkin jedoch bereits die Wartezeit an der Rezeption minimiert werden.