Aktuell: NRW-Förderung für Digitalisierung im Gastgewerbe
von vor 2 Jahren
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Kaum eine Branche trägt von der Corona-Pandemie so große finanzielle Schäden davon, wie das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft. Besonders betroffen und gleichzeitig enorm gefordert, sich für die Zukunft sicher aufzustellen, ist die Privathotellerie.
Mit dem Förderprogramm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen daher jetzt vor allem die kleinen Unternehmen der Branche, ihre Zukunftsfähigkeit durch den Einsatz digitaler Lösungen zu stärken.
Der Fördertopf umfasst rund zehn Millionen Euro, die einzelne Fördersumme beträgt 2.000 Euro. Die nächste Förderrunde startet am 03.01.2022.
In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über das Förderprogramm und die förderfähigen Softwarelösungen von RESAVIO.
Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen digitale Lösungen für den Online-Vertrieb, die Kommunikation mit dem Gast und die Gästebindung. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus den geförderten Maßnahmen:
Mit dem Förderprogramm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen daher jetzt vor allem die kleinen Unternehmen der Branche, ihre Zukunftsfähigkeit durch den Einsatz digitaler Lösungen zu stärken.
Der Fördertopf umfasst rund zehn Millionen Euro, die einzelne Fördersumme beträgt 2.000 Euro. Die nächste Förderrunde startet am 03.01.2022.
In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über das Förderprogramm und die förderfähigen Softwarelösungen von RESAVIO.
Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen digitale Lösungen für den Online-Vertrieb, die Kommunikation mit dem Gast und die Gästebindung. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus den geförderten Maßnahmen:
- Webseite (z.B. Erstellung, Relaunch, Erweiterung, Implementierung von digitalen Reservierungs- und Buchungssystemen)
- Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale ( z.B. kontaktloses und bargeldloses Bezahlen)
- Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (z.B. digitale Kundenkommunikation, Apps zur Kundeninformation, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an in NRW ansässige Kleinunternehmen aus Hotellerie und Tourismus mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Dazu zählen Hotels, Ferienhotels, Suite-/Apartmenthotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Campingplätze, Caravanparks und Freizeitcamps.
RESAVIO ist förderfähig!
Die Einführung oder Erweiterung von RESAVIO fällt in das Profil der förderfähigen Maßnahmen. Wer die Digitalisierung vorantreiben will, kann sich z.B. den Einsatz einer modernen, Digitalen Gästemappe mit Self-Service-Bereich fördern lassen. Diese Anwendung ist der digitale Reisebegleiter vor, während und nach dem Aufenthalt Ihrer Gäste und kann bequem über das eigene Smartphone genutzt werden - ohne eine Installation oder den Download im App-Store. Mit der digitalen Gästemappe kann nicht nur die Informationsvermittlung zeit- und ortsunabhängig und sogar vollständig kontaktlos erfolgen, sondern auch der Verkauf von Zusatzleistungen, der Check-in sowie Check-out mit Online-Bezahlung. Die Gäste erfreuen sich über Restaurantempfehlungen, einen Routenplan für die Anreise oder die einfache Chat-Funktion mit der Rezeption und das Hauspersonal wird gleichzeitig entlastet.
Auch die Implementierung eines Online-Buchungssystem mit Online-Zahlung auf der eigenen Website kann gefördert werden. Ebenso wie die Einrichtung von Werbekampagnen bei Meta-Suchmaschinen wie Google Hotel Ads oder Trivago. Für den immer stärker werdenden Online-Vertrieb sind dies wichtige Kanäle. Doch damit sie Erfolg bringen muss auch die eigene Unterkunfts-Webseite modern gestaltet sein. Die Erstellung einer neuen Internetpräsenz oder ein Relaunch der bestehenden Seite können daher ebenfalls mit der Förderung abgedeckt werden.
Sowohl die Lizenzkosten für eine Software als auch Einrichtungs- und Implementierungskosten können im Bewilligungszeitraum der Förderung angesetzt werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Wer von der Förderung profitieren möchte, muss den Antrag in digitaler Form auf der Webseite (tour-hotel-gastro.nrw) einreichen. Gerne beraten und helfen wir bei der Auswahl der geeigneten Lösungen sowie bei der Antragstellung.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen einfach über unser Kontaktformular und schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung Ihrer Unterkunft aus!
Ihr Betrieb ist nicht in NRW? Welche Förderungen in Ihrem Bundesland möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Die Förderung richtet sich an in NRW ansässige Kleinunternehmen aus Hotellerie und Tourismus mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Dazu zählen Hotels, Ferienhotels, Suite-/Apartmenthotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Campingplätze, Caravanparks und Freizeitcamps.
RESAVIO ist förderfähig!
Die Einführung oder Erweiterung von RESAVIO fällt in das Profil der förderfähigen Maßnahmen. Wer die Digitalisierung vorantreiben will, kann sich z.B. den Einsatz einer modernen, Digitalen Gästemappe mit Self-Service-Bereich fördern lassen. Diese Anwendung ist der digitale Reisebegleiter vor, während und nach dem Aufenthalt Ihrer Gäste und kann bequem über das eigene Smartphone genutzt werden - ohne eine Installation oder den Download im App-Store. Mit der digitalen Gästemappe kann nicht nur die Informationsvermittlung zeit- und ortsunabhängig und sogar vollständig kontaktlos erfolgen, sondern auch der Verkauf von Zusatzleistungen, der Check-in sowie Check-out mit Online-Bezahlung. Die Gäste erfreuen sich über Restaurantempfehlungen, einen Routenplan für die Anreise oder die einfache Chat-Funktion mit der Rezeption und das Hauspersonal wird gleichzeitig entlastet.
Auch die Implementierung eines Online-Buchungssystem mit Online-Zahlung auf der eigenen Website kann gefördert werden. Ebenso wie die Einrichtung von Werbekampagnen bei Meta-Suchmaschinen wie Google Hotel Ads oder Trivago. Für den immer stärker werdenden Online-Vertrieb sind dies wichtige Kanäle. Doch damit sie Erfolg bringen muss auch die eigene Unterkunfts-Webseite modern gestaltet sein. Die Erstellung einer neuen Internetpräsenz oder ein Relaunch der bestehenden Seite können daher ebenfalls mit der Förderung abgedeckt werden.
Sowohl die Lizenzkosten für eine Software als auch Einrichtungs- und Implementierungskosten können im Bewilligungszeitraum der Förderung angesetzt werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Wer von der Förderung profitieren möchte, muss den Antrag in digitaler Form auf der Webseite (tour-hotel-gastro.nrw) einreichen. Gerne beraten und helfen wir bei der Auswahl der geeigneten Lösungen sowie bei der Antragstellung.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen einfach über unser Kontaktformular und schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung Ihrer Unterkunft aus!
Ihr Betrieb ist nicht in NRW? Welche Förderungen in Ihrem Bundesland möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.